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Teil einer jeden Fakultät ist der oder die Gleichstellungsbeauftragte. Dieses Amt kann sowohl durch einen Studierenden als auch durch eine/n Mitarbeiter/in bekleidet werden.
Die Gleichstellungsbeauftragten halten die Chancengleichheit im Studium und bei Einstellungsverfahren aufrecht und vermitteln in Fällen von Diskriminierung. Qua Amt sind sie Teil von Berufungskommissionen und wirken bei Personalentscheidungen mit.
Ihre Aufgabe ist es auch Studierende mit Behinderungen, Schwangere oder (werdende) studentische Eltern, sowie Studierende, welche Angehörige pflegen, zu unterstützen und zu beraten.