Der Fakultätsrat ist das wichtigste Gremium auf Fakultätsebene. In diesem sind drei Studierende vertreten, welche direkt von euch gewählt werden und nicht mit dem FSR in Verbindung stehen müssen. Die aktuelle Zusammensetzung des Fakultätsrates findet ihr hier.
Die konkreten Aufgaben des Fakultätsrates sind die folgenden:
Erlass der Prüfungs- und Studienordnung
Erlass der Promotions- und Habitilisationsordnung
Vorschläge für die Aufhebung, Einrichtung und Änderung von Studiengängen
Die Koordinierung von Forschungsvorhaben
Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat
Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät
Durchführung von Evaluationsverfahren
Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
Die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule
Die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
Die Durchführung der Studienfachberatung
Die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen
Die Sitzungen des Fakultätsrates finden ca. alle 4 Wochen statt. Sie teilen sich in einen hochschulöffentlichen Teil, an dem jeder Teilnehmen kann und einen geschlossenen Teil, der nur den gewählten Mitgliedern vorbehalten ist und in dem finanzielle und personelle Themen besprochen werden. Interessierte finden ihr hier die Termine.